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Fragen & Antworten zu Personendaten

Welches sind die gültigen Gesetze für Personen- und Familiennamen?
Zivilgesetzbuch
Art. 160 B. Familienname
1 Der Name des Ehemannes ist der Familienname der Ehegatten.
2 Die Braut kann jedoch gegenüber dem Zivilstandsbeamten erklären, sie wolle ihren bisherigen Namen dem Familiennamen voranstellen.
3 Trägt sie bereits einen solchen Doppelnamen, so kann sie lediglich den ersten Namen voranstellen.
Art. 270 A. Familienname
1 Sind die Eltern miteinander verheiratet, so erhält das Kind ihren Familiennamen.
2 Sind sie nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Namen der Mutter, oder, wenn diese infolge früherer Eheschliessung einen Doppelnamen führt, den ersten Namen.

Ich habe bei einer Person eine Bemerkung mit dem Stichwort "besuchen" eingefügt und finde die Person nicht mehr.
Geben Sie in der Ansicht [ Personen ] im Filterfeld "Enthält" das gesuchte Stichwort ein. Klicken Sie auf den Schalter "Erneuern" oder auf F5. Alle Personen, bei denen in irgendeinem Feld das Stichwort steht, werden ausgewählt.

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